Das Hinweisgeber Portal der bbg bitbase group GmbH und der kameon GmbH
Auf dieser Seite können Sie Verstöße, Missstände oder illegales Verhalten in Unternehmen anonym melden - für eine Kultur der Integrität und Transparenz.
Ihre Hinweise sind von großer Bedeutung, um Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Sie tragen dazu bei, die Integrität des Unternehmen zu wahren, Haftungsrisiken zu minimieren und das Vertrauen in unsere Institutionen zu stärken. Wir schätzen Ihren Beitrag zu unserem Unternehmen und schätzen Ihr Engagement, das Richtige zu tun.
Meldung von Hinweisen
Ihr Hinweis wird von einer unabhängigen Vertrauensperson (Neutralen Mittlern) entgegen genommen. Das Expertenteam aus Juristen und Datenschützern unterliegt dem Unternehmen gegenüber der Schweigepflicht. Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, als auch zu 100% anonym erfolgen. Alle Meldungen werden ernst genommen und umgehend und gründlich untersucht.
Per Post an
HANSIS TÖRMER BUNNEMANN RECHTSANWÄLTE
Bruno-Jacoby-Weg 10
D-70597 Stuttgart
c/o RA Julian Törmer
Per Telefon: 0711/72208580
Per E-Mail an: hinweis@htb-advo.com
Häufig gestellte Fragen
Wie schützt das HinSchG den Hinweisgeber?
Wenn Sie einen Hinweis über unser Meldeportal abgeben, haben Sie keinerlei Repressalien (berufliche Nachteile) zu befürchten. Dabei müssen die Angaben der Meldung der Wahrheit entsprechen und die Informationen über den Verstoß in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fallen.
Das Verbot von Repressalien gilt nicht, wenn Sie Informationen melden, deren Inhalt bereits in vollem Umfang öffentlich verfügbar ist und die keine neuen Einblicke bieten. Das Verbot von Repressalien gilt weiter nicht, wenn Sie missbräuchlich oder böswillig unrichtige Informationen melden. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht bei der Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen zudem die Möglichkeit einer Schadensersatzverpflichtung.
Bitte beachten Sie, dass bloße Spekulationen nicht geschützt sind. Bemühen Sie sich deshalb im Rahmen des Zumutbaren genau zu erklären, warum Sie vom Vorliegen eines Verstoßes ausgehen. Falls Ihnen Beweismittel (z. B. Zeuginnen und Zeugen, Urkunden) bekannt sind, ist es deshalb zweckmäßig, diese zu benennen.
Unsere interne Meldestelle ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der Identität der folgenden Personen zu wahren:
- der hinweisgebenden Person, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen, oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei,
- der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, d. h. alle Personen, die durch eine Meldung belastet werden, und
- der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Hierbei geht es um Beteiligte oder auch unbeteiligte Dritte, die beispielsweise Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte oder auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber selbst sein können. Diese Dritten können Verstöße beobachtet haben oder sie können in sonstiger Weise von der Meldung betroffen sein. Da diese Dritten gegebenenfalls im weiteren Verfahren eine wichtige Rolle spielen können, ist ihre Identität ebenfalls weitgehend zu schützen.
Die Identität dieser Personen wird ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt gemacht.
Dieser Schutz gilt für alle betroffenen Personen für die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität. Er umfasst nicht nur die Identität der betroffenen Personen selbst, sondern auch alle anderen Informationen, aus denen die Identität dieser Personen abgeleitet werden kann.
Wie kann ich einen Hinweis abgeben?
Ein Hinweis kann auf verschiedene Weisen gemeldet werden, darunter postalisch, telefonisch, persönlicher Termin oder über ein Online-Portal. Jeder dieser Wege bietet eine sichere Möglichkeit, Verstöße oder Missstände zu melden.
Bitte prüfen Sie vor der Nutzung unserer Meldestelle, ob Sie intern oder extern melden möchten. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können.
In Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, ziehen Sie bitte vor Abgabe einer externen Meldung bei uns die Abgabe einer internen Meldung in Betracht.
Mehr über externe Meldestellen nach HinSchG können Sie hier nachlesen.
Was kann gemeldet werden?
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können verschiedene Arten von Verstößen oder Missständen gemeldet werden, beispielsweise:
- Straftaten: Hinweise auf Straftaten wie Betrug, Diebstahl, Korruption, Geldwäsche, Bestechung oder andere illegale Aktivitäten können gemeldet werden.
- Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften: Wenn ein Unternehmen oder eine Organisation gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt, kann dies gemeldet werden. Dies kann beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen, Arbeitsschutz, Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz oder Datenschutz umfassen.
- Diskriminierung und Mobbing: Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz oder Mobbing können ebenfalls gemeldet werden.
- Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit: Wenn es Hinweise auf Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern oder der Öffentlichkeit gibt, wie zum Beispiel unsichere Arbeitsbedingungen oder mangelnde Produktsicherheit, können diese gemeldet werden.
Was passiert, nachdem ich einen Hinweis abgegeben habe?
- Als unabhängige Meldestelle prüfen und sortieren wir alle eingehenden Hinweise und leiten diese dann an eine entsprechend ausgebildete Ansprechperson weiter.
- Sobald die Bearbeitung durch die verantwortlichen Personen erfolgt ist, geben wir den Hinweisgebenden Rückmeldung, bzw. halten Rücksprache bis, dass der Fall abgeschlossen ist.
- Zusammengefasst: Wir erfassen, prüfen, verfolgen, dokumentieren und archivieren nach den gesetzlichen Vorschriften die Hinweise für Sie, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
Als Hinweisgeber genießen Sie umfassenden Schutz Ihrer Identität und persönlichen Daten. Ihr Hinweis wird vertraulich behandelt, und Ihre Identität bleibt anonym, es sei denn, Sie wählen ausdrücklich eine andere Option. Dies gewährleistet Ihre Sicherheit und ermöglicht Ihnen, Verstöße oder Missstände ohne Angst vor möglichen Konsequenzen zu melden.